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Aufbau- und Verwendungsanleitung für Krause Fahrgerüst ProTec XS

Aufbau- und Verwendungsanleitung für Krause Fahrgerüst ProTec XS

ProTec

ProTec ® XS 1. Allgemeines Diese Anleitung beschreibt den Auf- und Abbau, sowie die Verwendung des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ProTec ® . Lesen Sie die Anleitung vor der Benutzung sorgfältig durch und machen Sie sich mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut. Das Fahr gerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur von fachlich geeigneten Personen auf-, um- und abgebaut werden. Wir behalten uns technische Änderungen an dem Fahrgerüst (fahrbaren Arbeitsbühne) vor. Für Druckfehler dieser Aufbauund Verwendungsanleitung übernehmen wir keine Haftung. 1.1 Verantwortungsbereich des Betreibers Der Betreiber des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) muss in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass: – diese Aufbau- und Verwendungsanleitung am Ort der Nutzung verfügbar ist. – dieses Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) nur entsprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung, ohne jede Änderung, verwendet wird. – das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) für die durchzuführenden Arbeiten geeignet ist. – das Betreiberpersonal über den Inhalt und die Sicherheits- und Gefahrenhinweise dieser Anleitung informiert ist und die Hinweise und Vorschriften befolgt werden. – nationale, regionale und örtliche Vorschriften für den Betrieb des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) eingehalten werden. – Anwenderschulungen kein Ersatz für die Aufbau- und Verwendungsanleitung sind und diese lediglich ergänzen können. – in einigen Ländern eine Schulung obligatorisch sein kann. – das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt wird. 1.2 Hersteller Hersteller des in der vorliegenden Dokumentation beschriebenen Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ist die Firma: KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Am Kreuzweg 3 D 36304 Alsfeld Telefon: +49 (0) 6631 795-0 Telefax: +49 (0) 6631 795-139 www.krause-systems.com 1.3 Gültige Normen, Bauartzulassung Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) der Serie ProTec ® entspricht der DIN EN 1004-1. Die Standsicherheit des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) und die Bemessung der Bauteile ist anhand einer statischen Berechnung nachgewiesen. Die technische Abnahme erfolgte durch den TÜV-Süd Produkt Service (Bauartzulassung). 1.4 Gewährleistung Der genaue Wortlaut der Gewährleistung ist in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten fixiert. Für Materialfehler übernimmt der Hersteller eine Garantie von 5 Jahren ab Verkaufsdatum des betroffenen Teiles. Der Hersteller behält sich vor das bemängelte Teil nach eigenem Ermessen auszutauschen oder zu reparieren. Für Gewährleistungsansprüche aus der Dokumentation ist die am Verkaufstag gültige Aufbau- und Verwendungs an leitung maßgebend. Ein Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn Schäden aus einem oder mehreren der nachfolgenden Gründe entstanden sind: – Unkenntnis oder Nichtbeachtung der Aufbau- und Verwendungsanleitung insbesondere der Sicherheitshinweise, der Hinweise zum bestimmungs- und nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, der Hinweise zur Pflege und Instandhaltung, der Auf- und Abbauvorschriften. – Bei nicht ausreichend qualifiziertem oder nicht zureichend informierten Betreiberpersonal. – Bei der Verwendung von nicht Originalersatz- und/oder Zubehörteilen. – Bei der Verwendung von beschädigten oder fehlerhaften Bauteilen. – Eine Erhöhung der Arbeitshöhe durch Verwendung von Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen. 4

ProTec ® XS 1.5 Urheber- und Schutzrechte Alle Rechte an der Aufbau- und Verwendungsanleitung liegen beim Hersteller. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herstellers gestattet. Der Hersteller behält sich alle Rechte an Patenterteilungen und Gebrauchsmustereintragungen vor. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz! 1.6 Ausgabedatum Das Ausgabedatum der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung ist der 01.11.2021. 2. Angaben zum Produkt 2.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch Die in der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung aufgeführten Fahrgerüste (fahrbaren Arbeitsbühnen) dürfen nur nach den Vorgaben der DIN EN 1004-1 und der unter Punkt 7 aufgeführten Modellübersicht verwendet werden. Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) der Serie ProTec ® entspricht der Lastklasse 3 (200 kg/m 2 Belagbühnenfläche). ! WARNUNG Maximale Belastung: vor Überlastung des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne). vor Einsturz des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne), schwere oder tödliche Verletzungen sind möglich. – Arbeitsebene 2,00 m x 0,60 m: 240 kg; 1 Person – Maximale Horizontalkraft bei Belagbühnen: 30 kg – Es darf immer nur auf einer Belagbühne gearbeitet werden. – Der Aufstieg darf nur von innen erfolgen. – Maximale Standhöhe beträgt 12,00 m in allseits geschlossenen Räumen und 8,00 m im Freien. – Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur auf ausreichend tragfähigem und ebenen Untergrund aufgestellt werden. – Die Ausrichtung muss mit einer Wasserwaage in vertikaler und horizontaler Richtung überprüft werden. Die maximal zulässige Neigung beträgt 1 %. Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) ohne Höhenverstellung sind durch Unterlegen von bruch- und rutschfestem Material auszurichten. – Vor dem Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ordnungsgemäß entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung errichtet wurde. – Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ist gegebenenfalls mit Ballast und/oder mit Auslegern gegen Kippen zu sichern. Ballastierungstabellen auf Seiten 130 – 131 beachten. 2.2 Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur für den unter 2.1 angegebenen bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden. Eine Abweichung davon gilt als nicht bestimmungsmäßige Verwendung. Nicht bestimmungsgemäß ist unter anderem: – Das Anbringen von Überbrückungen zwischen Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) und einem Gebäude oder einer anderen Konstruktion. – Das Verbinden mehrerer Fahrgerüste (fahrbarer Arbeitsbühnen) zu einem Flächen-, Raum- oder Traggerüst. – Die Nutzung als Treppenturm zum Aufstieg auf andere fahrbare Arbeitsbühnen. – Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen. – Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) als Anschlagpunkt für die persönliche Absturzsicherung verwenden. – Einsatz als Seitenschutz. z.B. an Absturzkanten. 5

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